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Industriefliesen für die Lebensmittelindustrie

In der Lebensmittelverarbeitung ist der Boden Teil des Hygienekonzepts. Die EU-Lebensmittelhygieneverordnung (VO 852/2004) verlangt für Räume, in denen Lebensmittel behandelt werden, Bodenbeläge, die einwandfrei instand gehalten, leicht gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden können – aus wasserundurchlässigen, nicht absorbierenden, abriebfesten Materialien. Unglasiertes Feinsteinzeug erfüllt das im Material selbst: Die Wasseraufnahme liegt bei 0,03 bis 0,20 Prozent, die Oberfläche nimmt weder Fett noch Farbstoffe auf.

Dazu kommt eine Belastung, die kein anderer Bereich in dieser Kombination kennt: Milchsäure, Fruchtsäuren, Fette, Blut und Eiweiß auf dem Boden, mehrmals täglich Reinigung mit alkalischen Schaumreinigern und Desinfektionsmitteln, oft mit heißem Wasser – während in Kühl- und Frostbereichen wenige Meter weiter Minusgrade herrschen.

Was auf dieser Seite steht

Welche Rutschhemmung Ihr Verarbeitungsbereich nach der Unfallverhütungsvorschrift braucht, welche Medien Fliese und Fuge aushalten müssen und wie der Bodenaufbau mit Gefälle, Rinnen und Hohlkehlsockel aussieht.

Lebensmittelbetrieb mit gefliestem Boden, Rinne und Hohlkehlsockel©KI-generiertes Symbolbild – keine Originalaufnahme
KI-generiertes Symbolbild – zeigt kein ausgeführtes Objekt.
KI-generiertes Symbolbild – zeigt kein ausgeführtes Objekt.
0,03 – 0,20 %Wasseraufnahme – praktisch nicht saugend
Klasse ULABeständigkeit gegen Säuren und Laugen
R9 bis R12/V8Rutschhemmung mit Verdrängungsraum
15 mmStärke für Rollwagen und Hubwagen
frostsicherdurchgehend bis in den Tiefkühlbereich

Was der Boden in der Lebensmittelverarbeitung leisten muss

Reinigbarkeit und DesinfektionDer Belag muss wasserundurchlässig, nicht absorbierend und abriebfest sein und sich desinfizieren lassen. Feuerversiegelte Oberflächen nehmen keine Pflegefilme an – auf denen sich sonst Keime halten.
Organische Säuren und FetteMilchsäure, Fruchtsäuren, Essig und Fette greifen viele Beläge und vor allem zementäre Fugen an. Das Feinsteinzeug ist gegen Säuren und Laugen beständig (Klasse ULA), die Fuge muss es ebenso sein.
Thermoschock durch HeißreinigungReinigung mit 60 bis 80 °C heißem Wasser auf einem gekühlten Boden bedeutet Temperatursprünge im Betrieb. Keramik nimmt das ohne Rissbildung auf – Voraussetzung ist ein hohlraumfreier, spannungsarmer Aufbau.
Rutschsicherheit bei Nässe und FettNasse, fettige Böden sind der Unfallschwerpunkt in der Lebensmittelverarbeitung. Die geforderte Bewertungsgruppe steht je Verarbeitungsbereich in der Unfallverhütungsvorschrift – siehe Tabelle unten.
Entwässerung und GefälleWo täglich mit Wasser gereinigt wird, gehören Gefälle und Rinnen zum Boden. Das Fliesenraster wird auf die Rinnenlage geplant, damit keine schmalen Passstücke an der meistbelasteten Stelle entstehen.
Kühl-, Frost- und ÜbergangsbereicheFrostbeständiges Feinsteinzeug läuft von der Produktion über den Kühlraum bis zur Laderampe durch – ohne Materialwechsel an der Schwelle, an dem sonst Schmutz und Feuchtigkeit ansetzen.

Auswahlhilfe: Rutschhemmung, Medien und Bodenaufbau

Geforderte Bewertungsgruppe nach Verarbeitungsbereich

BereichBewertungsgruppeVerdrängungsraum
Frischmilchverarbeitung einschließlich ButtereiR12
Käsefertigung, -lagerung und VerpackungR11
SpeiseeisfabrikationR12
Teigbearbeitung (Bäckerei, Konditorei)R11
Räume mit vorwiegend Fetten oder flüssigen MassenR12
Zuckerkocherei, KakaoherstellungR12
Rohmassen-, Pralinen- und HohlkörperfabrikationR11
Getränkeabfüllung, FruchtsaftherstellungR11
Lagerkeller, GärkellerR10
SterilisierräumeR11
Räume zur Vorbereitung von GemüseR12V4
Wursttrockenraum, Darmlager, Pökelei, RäuchereiR12
GeflügelverarbeitungR12V6
Aufschnitt- und VerpackungsabteilungR12
Fleischzerlegung, Wurstküche, KochwurstabteilungR13V8
Schlachthaus, KuttlerraumR13V10
Be- und Verarbeitung von FischR13V10
Feinkost- und MayonnaiseherstellungR13V6 / V4
Sauerkraut- und GemüsekonservenherstellungR13V6

Werte nach der Unfallverhütungsvorschrift für Arbeitsräume mit Rutschgefahr (DGUV Regel 108-003, früher BGR 181). Verbindlich ist die Einstufung im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Das VIGRANIT-Programm deckt R9 bis R12 mit Verdrängungsraum V6 beziehungsweise V8 ab; für Bereiche mit R13 sind besonders profilierte Sicherheitskeramiken erforderlich – sprechen Sie uns dazu an.

Typische Medien und was sie für Fliese und Fuge bedeuten

MediumWo es anfälltFlieseFuge
Milchsäure, MolkeMolkerei, Käsereibeständig (Klasse ULA)Epoxidharz erforderlich
Fruchtsäuren, ZuckerlösungenGetränke, Konserven, SüßwarenbeständigEpoxidharz erforderlich
Fette und ÖleFleisch, Backwaren, Frittierbereichebeständig, nicht saugendEpoxidharz empfohlen
Blut und EiweißFleisch- und Fischverarbeitungbeständig, keine VerfärbungEpoxidharz erforderlich
Alkalische Schaumreinigertägliche ReinigungbeständigEpoxidharz empfohlen
Desinfektionsmittel (Chlor, Peressigsäure)HygienebereichebeständigEpoxidharz erforderlich
Heißwasser 60 – 80 °CReinigungbeständig, thermoschockfestEpoxidharz erforderlich

Die Fliese selbst ist gegen Säuren und Laugen beständig (Klasse ULA nach ISO 10545-13). Der begrenzende Faktor im Hygienebereich ist fast immer die Fuge – zementäre Fugenmörtel werden von organischen Säuren angegriffen.

Bodenaufbau im Hygienebereich

BauteilAnforderungAusführung
GefälleWasser muss vollständig ablaufen1,5 bis 2 % zur Rinne, im Fliesenraster geplant
Entwässerungkein stehendes Wasser, reinigbarRinnen und Punktabläufe mit Geruchsverschluss, Rinnenlage bestimmt das Raster
Wandanschlusskeine Fuge, in der sich Schmutz hältHohlkehlsockel statt geschnittener Sockelfliese
Fugenbeständig gegen Säuren und Desinfektionepoxidharzgebundener Fugenmörtel, Fugenbreite nach Format
BewegungsfugenSpannungen aus dem Untergrund aufnehmenFeldbegrenzung und Randfugen, dauerelastisch geschlossen
Verlegunghohlraumfrei, tragfähig unter PunktlastDickbett oder Rüttelverfahren, vollflächige Einbettung

Der Bodenaufbau entscheidet im Hygienebereich mehr über das Ergebnis als die Fliese: Hohlräume unter dem Belag und offene Anschlüsse sind die typischen Schwachstellen bei Abnahmen.

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Planung, Aufbau und Reinigung

Planung: das Raster folgt der Entwässerung

In Verarbeitungsräumen wird der Boden von der Rinne aus gedacht, nicht von der Wand. Zuerst stehen Rinnenlage, Abläufe und Gefälle fest, danach das Fliesenraster – sonst enden schmale Passstücke genau dort, wo täglich mit Hochdruck gereinigt wird und die Belastung am größten ist. Kleinere Formate sind hier im Vorteil: Sie folgen dem Gefälle sauberer und erhöhen durch den höheren Fugenanteil die Trittsicherheit.

Sockel und Anschlüsse

Der Hohlkehlsockel ist im Hygienebereich kein Detail, sondern Bestandteil des Konzepts: Er führt den Boden gerundet an die Wand, verhindert, dass Wasser hinter den Belag läuft, und lässt sich rückstandsfrei reinigen. Röben liefert dafür passende Hohlkehlsockel und Riemchen im selben Material – gleicher Farbton, gleiche Beständigkeit.

Fugen: der begrenzende Faktor

Die Fliese hält, was die Fuge nicht automatisch aushält. Milchsäure, Fruchtsäuren und Desinfektionsmittel greifen zementäre Fugenmörtel an; sie werden mürbe und rau, damit schwerer zu reinigen und irgendwann zur Keimstelle. In der Ausschreibung gehört deshalb ein epoxidharzgebundener Fugenmörtel eindeutig benannt, nicht als Alternative.

Reinigung und Desinfektion

Feuerversiegelte Oberflächen brauchen keine Imprägnierung und sollten keine bekommen. Für die tägliche Reinigung eignen sich nicht rückfettende Reiniger; wachshaltige Pflegemittel sind ungeeignet, weil sie einen Film bilden, der die Trittsicherheit verringert und Schmutz bindet. Flusssäurehaltige Reiniger zerstören die Oberfläche und dürfen nicht eingesetzt werden. Bei Bereichen mit Verdrängungsraum ist wichtig, dass die Reinigung auch das Profil erreicht – hier gehört das passende Reinigungsverfahren mit in die Planung.

Sanierung im laufenden Betrieb

Lebensmittelbetriebe können selten wochenlang stillstehen. Keramik lässt sich abschnittsweise erneuern: Ein Verarbeitungsraum wird gesperrt und neu verlegt, während nebenan weiterproduziert wird. Voraussetzung ist, dass Aufbauhöhen und Anschlüsse an Rinnen und Toren vorher aufgenommen werden. Es lohnt sich, eine Reserve des gewählten Formats einzulagern – bei einer Teilsanierung nach Jahren ist der exakte Farbton sonst schwer zu treffen.

Häufige Fragen zu Böden in der Lebensmittelindustrie

Welcher Bodenbelag ist in der Lebensmittelverarbeitung zulässig?

Die EU-Lebensmittelhygieneverordnung (VO 852/2004) schreibt kein bestimmtes Material vor, sondern Eigenschaften: Der Boden muss in einwandfreiem Zustand zu halten, leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein und aus wasserundurchlässigen, nicht absorbierenden, abriebfesten Materialien bestehen. Unglasiertes Feinsteinzeug erfüllt das mit einer Wasseraufnahme von 0,03 bis 0,20 Prozent und einer Oberfläche, die keine Fette oder Farbstoffe aufnimmt. Entscheidend ist dabei immer das Gesamtsystem aus Fliese, Fuge, Sockel und Entwässerung.

Welche Rutschhemmung braucht mein Verarbeitungsbereich?

Das hängt vom konkreten Bereich ab und ist in der Unfallverhütungsvorschrift bereichsweise festgelegt: Käsefertigung R11, Frischmilchverarbeitung R12, Getränkeabfüllung R11, Gemüsevorbereitung R12 mit V4, Fleischzerlegung und Wurstküche R13 mit V8, Schlachthaus und Fischverarbeitung R13 mit V10. Die vollständige Übersicht finden Sie in der Tabelle oben. Verbindlich wird die Einstufung über Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Was bedeutet der V-Wert hinter der R-Klasse?

Der V-Wert steht für den Verdrängungsraum – das zur Gehebene hin offene Hohlraumvolumen unter der Oberfläche, das Flüssigkeiten, Fette und Feststoffe aufnimmt, damit sie nicht als Gleitfilm zwischen Sohle und Boden bleiben. Gekennzeichnet werden darf ein Belag erst ab 4 cm³/dm³ Verdrängungsraum; V4, V6, V8 und V10 geben das Volumen in cm³/dm³ an. Je höher der Wert, desto aufwendiger ist die Reinigung – der Verdrängungsraum wird deshalb nur dort eingesetzt, wo die Vorschrift ihn verlangt.

Halten die Fliesen die tägliche Heißreinigung aus?

Ja. Das Feinsteinzeug ist bei rund 1.000 °C gebrannt und verträgt die Temperatursprünge der Heißwasser- und Dampfreinigung ebenso wie den Wechsel zwischen Produktions- und Kühlbereich; die Frostbeständigkeit ist nach ISO 10545-12 nachgewiesen. Voraussetzung ist ein hohlraumfreier Aufbau: Wo unter der Fliese Luft eingeschlossen ist, führt der Temperatursprung zu Spannungen.

Warum reicht ein zementärer Fugenmörtel nicht?

Weil die organischen Säuren aus der Lebensmittelverarbeitung – Milchsäure, Fruchtsäuren, Essig – zementgebundene Fugen angreifen. Die Fuge wird mürbe und rau, lässt sich schlechter reinigen und wird damit selbst zum Hygienerisiko. In Verarbeitungsräumen gehört deshalb ein epoxidharzgebundener Fugenmörtel in die Ausschreibung.

Brauche ich einen Hohlkehlsockel?

In allen Bereichen, die nass gereinigt werden, ja. Der gerundete Übergang zwischen Boden und Wand verhindert, dass Wasser hinter den Belag läuft, und lässt keine Ecke stehen, in der sich Rückstände sammeln. Passende Hohlkehlsockel und Riemchen gibt es im selben Material und Farbton wie den Bodenbelag.

Können Bereiche mit R13 auch keramisch ausgeführt werden?

Ja, dafür gibt es besonders profilierte Sicherheitskeramik. Das Standardprogramm VIGRANIT deckt R9 bis R12 mit Verdrängungsraum V6 beziehungsweise V8 ab – für Schlachtung, Fischverarbeitung oder Fettschmelze mit R13 und V8 bis V10 stimmen wir die passende Ausführung projektbezogen ab.

©KI-generiertes Symbolbild – keine Originalaufnahme

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Andreas Kirchner - Rudex Import Export GmbH - Industriefiesen.de
Andreas Kirchner
Geschäftsführer
Bruchwiesen 10
21217 Seevetal
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